Geruchsreduzierung

Organischer Abfall entsteht überall und soll möglichst preiswert und unauffällig wieder verschwinden. Erfahren Sie, wie das ACT Kompostierungssystem die Geruchsreduzierung im Behandlungsprozess erreicht.
Messhaube im Einsatz zur Feststellung der Geruchsreduzierung

Bedeutung der Geruchsminderung im Anlagenbetrieb

Entscheidend für die Akzeptanz von Kompostierungsanlagen ist die Frage des Geruchs, der von der Anlage ausgeht. Für Anlagenbetreiber ist eine wirksame Geruchsreduzierung dabei nicht nur im Hinblick auf Anwohner relevant, sondern ebenso für den eigenen Betriebsablauf, das Anlagenpersonal sowie den Anlieferverkehr. Maßnahmen zur Geruchsminderung tragen wesentlich dazu bei, einen stabilen und genehmigungskonformen Betrieb sicherzustellen.

Technisches Prinzip der Geruchsreduzierungmit ACT

Das ACT-Kompostierungssystem arbeitet mit einer gezielten Belüftung des Rottegutes in Kombination mit einer halbdurchlässigen Membranabdeckung. Die Prozessluft, durch im Boden eingelassene Rinnen eingeblasen, durchströmt das Rottegut und steigt nach oben auf. Dabei erwärmt sich die Luft und nimmt Feuchtigkeit auf.

An der Innenseite der Membran kondensiert die Feuchtigkeit und bildet einen Wasserfilm. Dieser wirkt als biologisch aktiver Rückhalteraum, in dem Geruchsstoffe gebunden und dem biologischen Abbau im Rottegut wieder zugeführt werden. Auf diese Weise wird die Freisetzung von Geruchsstoffen aus dem Rottekörper deutlich reduziert, ohne den Rotteprozess selbst zu beeinträchtigen.

Validierung der Geruchsreduzierungdurch das ACT-System

Zur Bewertung der Geruchsreduzierung wurden im Spätsommer 2025 Geruchsemissionen auf einer bestehenden Kompostierungsanlage messtechnisch untersucht. Die Messungen erfolgten im laufenden Anlagenbetrieb und gezielt während der Intensivrotte, da in dieser Phase erfahrungsgemäß die höchsten Geruchsemissionen auftreten und somit die Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen besonders aussagekräftig beurteilt werden kann.

Untersucht wurden dabei Rottekörper ohne Abdeckung sowie Rottekörper mit eingesetzten ACT-Membranen unterschiedlicher Altersklassen. Ziel der Messungen war es, den tatsächlichen Minderungsgrad der Geruchsemissionen durch die Membranabdeckung unter realen Betriebsbedingungen zu bestimmen.

Die Probenahme und Bewertung der Geruchsemissionen erfolgten nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Bestimmung der Geruchsstoffkonzentrationen wurde mittels dynamischer Olfaktometrie nach DIN EN 13725 durchgeführt. Die Erfassung der Emissionen an den Rottekörpern erfolgte unter Einsatz von Haubenmessungen entsprechend den einschlägigen Richtlinien für Flächenquellen.

Die Messungen wurden von einem nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Messinstitut durchgeführt. Das beauftragte Institut ist bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und verfügt über die entsprechende Anerkennung zur Durchführung von Geruchsmessungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Ergebnisse der Geruchsmessung

Die Messergebnisse waren dabei mehr als überzeugend. In der Anwendung auf Abfällen aus der Biotonne wurden bis zu 98 % Geruchsreduzierung im Vergleich zwischen der halbdurchlässigen Membran zur offenen Kompostierung erreicht. Über mehrere Messungen hinweg lag der mittlere Minderungsgrad bei 97 %.

Damit zeigen die Ergebnisse deutlich, dass das ACT-System auch unter anspruchsvollen Betriebsbedingungen eine sehr hohe und stabile Geruchsminderung ermöglicht.

Mehrwert für Anlagenbetreiber

Eine wirksame Geruchsreduzierung ist ein zentraler Baustein für einen reibungslosen Anlagenbetrieb. Sie trägt dazu bei, Konflikte mit dem Umfeld zu minimieren, den Betrieb abzusichern und behördliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Gleichzeitig reduziert sie den organisatorischen und kommunikativen Aufwand im Umgang mit Geruchsthemen erheblich.

Für Anlagenbetreiber bedeutet das: mehr Betriebssicherheit, höhere Akzeptanz und eine langfristig belastbare Lösung zur Emissionsminderung.

Individuelle Messung und Demonstration vor Ort

Die entsprechenden Gutachten liegen uns vor und können bei Bedarf den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Sollte eine Behörde oder ein Betreiber eine eigene Bewertung wünschen, können wir mit unserer mobilen Demonstrationsanlage auch vor Ort eine Messung der Anlagenemissionen durchführen.

So haben Sie die Möglichkeit, die Wirkung des ACT-Systems unter Ihren individuellen Standort- und Betriebsbedingungen selbst zu überprüfen.

Text by Jonas Schmidt und Florian Volk

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